Rechtsprechung
RG, 10.01.1941 - 4 D 550/40 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Eine Urkundenfälschung, die zu dem Zwecke begangen worden ist, die Umwandlung inländischer Zahlungsmittel in ausländische zum amtlichen Kurse zu ermöglichen, erfüllt nicht ohne weiteres den Tatbestand des § 268 StGB. Hierzu gehört, daß das Handeln des Täters von dem Streben ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 75, 98